DSGVO Art. 25 in der Praxis: Wie wir Datenschutz in die KI-Infrastruktur eingebaut haben
Art. 25 verlangt Datenschutz durch Technikgestaltung — nicht als Nachgedanken. So haben wir jede Anforderung auf konkrete Infrastrukturentscheidungen abgebildet: NetworkPolicies, Spaltenverschlüsselung, Row-Level Security und pseudonyme Token-Bridges.
DSGVO Art. 25 Abs. 1 verlangt vom Verantwortlichen, „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen — wie etwa Pseudonymisierung — zu treffen, die dafür ausgelegt sind, die Datenschutzgrundsätze...